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    von Islam-Vertretern meist bestritten:
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Nürnberger Siegertribunale beweisen Deutsche Schuld?​

Zitate sichte: https://endederluege.blog/2018/05/16/monika-alfred-die-geschwister-schaefer/

  • "Die Amerikaner richteten u.a. in Landsberg 444 sogenannte Kriegsverbrecher hin; die Briten 230, die Franzosen 98, die Sowjets nach ihren eigenen Angaben 82." MdL Jürgen Gansel, 2005, ab Min.

  • "Unter dem Mantel der Justiz war dieser Prozeß nur die alte alte Geschichte: Ein Recht ​für die Sieger und ein anderes für die Besiegten." Lord Hankey, Britischer Rechtshistoriker, 1950, Quelle: MdL Jürgen Gansel, Rede 2005

  • "DMZ: Waren die Siegertribunale über Deutschland Ihrer Ansicht nach 
    mehr von der Sehnsucht nach Gerechtigkeit oder nach Rache getragen?

    De Zayas: [...] In den Akten der Nürnberger Prozesse ist kaum etwas über Gerechtigkeit zu lesen, dafür um so mehr über Strafe. Erst in der Nachbetrachtung dieses Tribunals hat eine Beschönigung der Prozesse stattgefunden. Man hat sie geradezu idealisiert und nachträglich Gerechtigkeitsinteressen hineininterpretiert. Aber das ist eine Mythologisierung der Nürnberger Prozesse und hat nichts mit der Realität zu tun. 
     

    DMZ: Welches sind Ihre inhaltlichen Hauptkritikpunkte an den „Nürnberger Prozessen“?

    De Zayas: [...] daß es überhaupt ein „Siegertribunal“ war. Es waren dort keine internationalen Richter vertreten. Man hätte ohne weiteres neutrale Richter, beispielweise aus der Schweiz, aus Schweden oder aus asiatischen bzw. südamerikanischen Staaten, bestellen können.
    Man hätte auch, wie ich in einem Beitrag in Macht und Recht von Professor Alexander Demandt geschrieben habe, deutsche Richter hinzuziehen können. Eine Verhandlung auf der Grundlage deutschen Rechts wäre ohne Probleme möglich gewesen, darauf hatte bereits 1945 der ehemalige Reichskanzler Heinrich Brüning hingewiesen.

    Der zweite Kritikpunkt ist, daß die Rechtsprechung dieses Tribunals zum Teil auf „ex post factum“-Gesetzgebung beruht, vor allem in Bezug auf den Anklagepunkt der Vorbereitung eines Angriffskrieges. 1939 gab es ein solches Gesetz jedenfalls noch nicht. Heute ist beispielsweise der Aggressionskrieg als Verbrechen anerkannt, dies war aber zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges nicht der Fall. Demnach müßte heute auch US-Präsident Bush wegen des Irakkrieges verurteilt werden. Weiter hätte man in Nürnberg beispielsweise die Sowjetunion ebenfalls für ihre Angriffe auf Polen und Finnland 1939 verurteilen müssen. Wegen dieser Angriffe wurde die Sowjetunion damals immerhin aus dem Völkerbund ausgeschlossen.

    Drittens wurden in Nürnberg ausschließlich die Verbrechen der Besiegten verhandelt, obwohl sich die Alliierten selbst in großem Ausmaß an Kriegsverbrechen und an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt hatten. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der alliierte Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung, den man mit Recht staatlichen Terror nennen kann. Die Doppelmoral der Nürnberger Prozesse sieht man vor allem auch am Beispiel des Verbrechens der Vertreibung. Die Deutschen wurden wegen der Vertreibung von etwa einer Million Polen ins Generalgouvernement und von etwa 105.000 Franzosen aus dem Elsaß ins Vichy-Frankreich angeklagt – gleichzeitig wurden über 15 Millionen Deutsche aus ihrer Heimat vertrieben, ohne daß dies jemals Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wurde. So etwas macht Nürnberg unglaubwürdig.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang den US-Hauptankläger Robert Jackson zitieren, der zu den Nürnberger Urteilen anmerkte: „Lassen Sie es mich deutlich aussprechen.
    Dieses Gesetz wird zwar zunächst auf die deutschen Angreifer angewandt. Es muß aber, soll es von Nutzen sein, den Angriff jeder Nation verdammen, auch jene nicht ausgenommen, die hier zu Gericht sitzen.“ Dieser Satz ist allerdings wertlos, bedenkt man, daß in Nürnberg beispielsweise die Sowjetunion ebenfalls zu Gericht saß, ohne daß sie ​für ihre ​Aggressionen gegen Polen und Finnland zur Rechenschaft gezogen wurde."

    Prof. Dr. Alfred De Zayas, US-Völkerrechtler, Historiker und Schriftsteller spanisch-franz. Herkunft, 22 Jahre im UNO-Menschenrechtszentrum tätig, ​hält als Völkerrechtsprofessor Seminare
    über Menschenrechte; Quelle: „Eine geistige Kapitulation“2005

  • “Die Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnte es am 9.12.1948 ab,
    die Grundsätze des Nürnberger Militärgerichtshofes als verbindliches Völkerrecht anzusehen.” 
    DER NEUE BROCKHAUS 1960 – Stichwort “Kriegsverbrechen”

  • “Wir möchten klarstellen, daß wir nicht beabsichtigen, das ganze deutsche Volk zu beschuldigen.”
    US-Chef-Ankäger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß 21.11.1945 
    (Anm.: Dazu passend: “Gebt mir sechs Zeilen von dem rechtschaffensten Menschen, und ich finde darin etwas, um ihn aufhängen zu lassen.”
    Armand Jean du Plessis, Herzog von Richelieu, Kardinal 1585-1642)

  • Nun, der amerikanische Richter am IMT (Internationales Militär-Tribunal 1946)
    in Nürnberg, Wenersturm, hat in der “Chicago Tribune” in erfreulicher Offenheit aufgedeckt:
    “Das wirkliche Ziel der Nürnberger Prozesse war es, den Deutschen die Verbrechen ihrer Führer zu zeigen, und das war die Absicht, aus welchem Grunde die Prozesse angesetzt wurden. Hätte ich sieben Monate früher gewusst, was in Nürnberg passierte, dann wäre ich niemals dorthin gegangen.” Emil Maier-Dorn in seinem Buch: "Anmerkungen zu Sebastian Haffner", S. 23

  • Perlzweig, Maurice, Leiter der britischen Abteilung des Jüdischen Weltkongresses:
    “Es war der Jüdische Weltkongress, der für die Abhaltung der Nürnberger Prozesse gesorgt hat, für die er erfahrenen Rat und sehr wertvolle Beweismittel lieferte, – der so weitgehende Verbindungen während
    des Krieges hatte, dass sie sich selbst in das Deutsche Auswärtige Amt erstreckten, ja, dass er Informationen bekam, lange bevor der britische Geheimdienst sie bekam.”

    In einer Rede in der Langside Hall in London am 27. November 1949,
    Jewish Chronicle, London, 16. Dezember 1949. Zitiert in: UN, 8/83, S. 4.

  • “In Nürnberg stand u. a. die Vereinigung ‘Lebensborn e. V.’ unter Anklage.
    Das sogenannte Militär-Tribunal mußte dieser ‘Staatlichen Bordell-Organisation’ (ich zitiere den ‘Zeitberichter’ Fest) bescheinigen, daß sie eine für die gesamte Kulturwelt vorbildliche karitative Einrichtung gewesen sei, die ausschließlich von den Beiträgen des Offizierskorps der SS getragen wurde!
    Und dieses Urteil, obgleich gerade in jener Zeit – 1945/46 – waggonweise die Jauche der Verleumdung und Geschichtsfälschung kostenfrei in Nürnberg angeliefert wurde! Die Anklage gegen den ‘Lebensborn e. V.’ mußte eingestellt werden.”
    Herbert Hoyer – (SPIEGEL-Leserbrief 6 /1964 / 6)

  • Direktive JCS 1067/6 vom 26.04.1945 an den Oberkommandierenden der  US-Besatzungstruppen,
    die Militärregierung in Deutschland betreffend, Teil I, Ziffer 4:
    „Es soll den Deutschen zum Bewußtsein gebracht werden, daß Deutschlands rohe Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unausweichlich gemacht haben und daß die Deutschen der Verantwortung für das, was sie selbst über sich heraufbeschworen haben, nicht entgehen können.
    Deutschland wird nicht mit dem Ziele der Befreiung besetzt werden,
    sondern als eine besiegte feindliche Nation . . ."

    Diesem politischen Zweck sollte die Bestrafung der sog. Kriegsverbrecher in erster Linie dienen:
    „Die Verfahren sind im Hinblick auf die volle Erreichung dieser Zielsetzung zu führen. Rechtliche und solche Gesichtspunkte, die das äußere Verfahren betreffen, dürfen dieses Ergebnis nicht beeinträchtigen." Anordnung des Hauptquartiers der US-Streitkräfte in Europa,  30.11.1945. Die rein strafenden Charakter tragende Periode der US-Besatzungspolitik endete aber 1947. Am 15. Juli 1947 trat an die Stelle der Direktive 1067/6 eine neue: Ziffer 11 d:
    „Da die Wiederherstellung eines Rechtszustandes in Deutschland ein Hauptziel der Besatzung ist, haben Sie von allen unter Ihrer Kontrolle stehenden Stellen zu fordern, daß sie sich aller Maßnahmen der Willkür und Bedrohung enthalten." Videobeschreibung

Befreiungslüge und Umerziehung des deutschen Volkes, Jürgen Gansel, MdL, Historiker, Vortrag 2005; Zitat Lord Hankey ab Minute 29:26


Ich denke, es ist ein tragischer Teil unserer Geschichte, daß die amerikanische Öffentlichkeit nicht das Zusammenspiel zwischen großen amerikanischen Firmen und der Finanzierung, der Förderung, der Nazi-Bewegung realisiert. [...] 

Denn in den Nürnberger Prozessen wurden die Nazi-Kriegsverbrecher, die Nazi-Generäle im Besonderen, für schuldig befunden, für das was geschehen war. Wurden die Amerikaner mit einbezogen oder eingebunden, soweit es die Finananzierung der Nazi-Bewegung betraf?

„Ganz definitiv nicht. Ich schaute nach dem Kriterium, für das, was wir Kriegsverbrechen nennen, unter den Nürnberger Tribunal. Und es ist für mich keine Frage, daß gewisse Amerikaner sehr wohl in diese Kriterien passen, die verlangt hätten, diese Spur weiter zu verfolgen. Aber kein Amerikaner wurde jemals verfolgt.“

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Ist da ein Bewußtsein, diese Tatsachen auszugleichen - von dem Nürnberger Gerichtshof oder von der amerikanischen Öffentlichkeit?

„Nun, da war in der Tat eine bewußte Anstrengung in dem Sinne, daß diese berühmten Geschäftsleute sich in dem Stand von 1946 äußerten, daß sie kein Wissen darüber hatten, was Hitler tat. Und jetzt waren sie eng eingebunden in den Aufbau von Hitler. Ich vermute, daß das damals in den Medien nicht veröffentlicht wurde, obwohl ich das nicht nachgeprüft habe.

Die Rolle der großen amerikanischen Firmen und amerikanischen Geschäftsleute in der Rolle für Hitler, wurde nicht bekanntgegeben.“

Was ist mit den Finanzierungen, den Darlehen, die große amerikanische Banken, große britische Banken an Hitlers Regierung zwischen 1933 und 1939 gaben, als sich Hitler auf den Krieg vorbereitete?

„Da muß man ein wenig früher zurückgehen und anschauen, was man die Young-Darlehen nannte, die sehr wichtig waren. Denn ich denke, sie brachten in 1933 den Kollaps in Deutschland.“

Das war der Young-Plan?

„Das war Owen Young, der Vorsitzende von General Elektrik. Hier haben wir einen Mann, der tatsächlich die Darlehen gab, als einen Mitwirkenden der US-Regierung, die den Kollaps in Deutschland im Januar 1933 verursachte, der Hitler dazu brachte, zu übernehmen. In der Folge bis 1933 gabs eine Serie von Darlehen

Standart Oil lieh mehrere Millionen Dollar letztendlich an Deutschland, um dessen Flugbenzin-Anlagen aufzubauen. Und es gibt andere Beispiele.“

Prof. Dr. Antony C. Sutton (1925-2002), britischer Ökonom, Historiker und Schriftsteller, untersucht den von der offiziellen Geschichtsschreibung verdrängten Zusammenhang zwischen Wall Street Bankiers und dem Aufstieg Hitlers. 1973 beendete er wegen der auf ihn ausgeübten Zwänge seine Forschung am Hoover Institut der Stanford University.

im Interview Dr. Stanley Monteith von RadioLiberty.com, July 1980
über die Machenschaften und Hintermänner, die den Kommunismus und Hitler finanziell unterstützt haben.

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Alliierte Vergewaltigung des Völker- und Gewohnheitsrechtes?

  • Vorwurf der Delikte "Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden" waren dem Völkerrecht bisher unbekannt. Folglich haben die Angeklagten dieses Delikt nicht begehen können. Diese Delikte wurden erst nachträglich eigens geschaffen. Ohne Gesetz kann es kein Verbrechen, also auch keine Strafe geben.

  • Sieger haben Gerichtsverfassung selbst erlassen und stellten selbst Ankläger und Richter.

  • Keine Berufungsmöglichkeit, obwohl Todesstrafe möglich war.

  • Deutsche wurden für kriegspolitische Entscheidungen angeklagt, für die die Alliierten ungeschoren blieben und darüber hinaus auch noch richteten. 

Londoner Statut f.d. Internationalen MilitärGerichtshof, 8.8.1945

„Das Londoner Statut oder auch das Statut für den Internationalen Militärgerichtshof. Dieser Gerichtshof wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um die Kriegsverbrecher zu bestrafen. So etwas gab es bis dahin noch nicht. Das war das erste mal, daß nach einem Krieg extra ein Tribunal eingerichtet wurde, daß mit dieser Aufgabe betraut wurde.

 

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Vorher war es halt so, daß da der Verliererstaat Reparationen leisten mußte. man hat einen Vertrag geschlossen, unter welchen Bedingungen denn jetzt der Frieden gestaltet wird. aber nach dem Zweiten Weltkrieg war es anders. da wurde eben dieses Sondertribunal hier eingerichtet, [...] 

Im Artikel 1 sehen wir auch ganz oben schon

Es geht um schnelle Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher

Auch die Anklagepunkte wurden in diesem Statut neu entwickelt. die gab es vorher auch noch nicht. zum Beispiel

Verbrechen gegen den Frieden

Diesen Straftatbestand gab es vorher nicht. der wurde da neu eingeführt. oder auch

Kriegsverbrechen

Das ist auch etwas, was es nicht gab. Es gab halt die Genfer Konventionen, wie Gefangene zu behandeln sind. Und was man im Krieg darf und nicht darf, das regelte die Haager Landkriegsordnung. Und den Begriff Kriegsverbrechen, meine ich, gab es da auch noch nicht. oder?

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Auch das ist etwas, was neu eingeführt wurde. [...]

Interessant in unserem Fall sind Artikel 19 und Artikel 21. Artikel 19 besagt nämlich:

Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden. Er soll in weltem Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden und jedes mit Beweismaterial, daß ihm beweiswert zu haben scheint, zulassen.

Auch das ist eine Regelung, die es bis dahin noch nicht in Prozessen gab. eigentlich gibt es eben die Strafprozessordnung. die ist dann verbindlich und legt auch die Beweisregeln fest. aber hier sagen sie eben, dieses Tribunal ist an Beweisregeln nicht gebunden.

Und Artikel 21 ist auch der sehr interessant

Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen.

Und allgemein bekannte Tatsachen, das sind ungefähr hier auch die offenkundigen Tatsachen. da hat das seinen Ursprung und der Begriff offenkundige Tatsache, Offenkundigkeit, der wird auch teilweise kontrovers diskutiert. In dem Buch Der Beweisantrag im Strafprozess lesen wir:

Ist die Richtigkeit seiner Tatsache in der Geschichtswissenschaft umstritten, so wird sie auch nicht dadurch allgemeinkundig, daß über sie viel geschrieben und verbreitet worden ist. eine Voraussetzung der der Offenkundigkeit ist nämlich die Unangefochtenheit

Und jetzt sagen viele:

Ja es ist ja der Fall beim Thema Holocaust das ist ja nicht widersprochen. ist ja alles bekannt. man kann sich aus Geschichtsbüchern informieren. Man kann Filme gucken und so weiter.

Ja das stimmt auf der einen Seite. auf der anderen Seite gibt es auch die Bewegung des Revisionismus, die eben geschichtliche Tatsachen oder ein Geschichtswissen neu betrachten wollen, ja Re - visionismus. Und die sagen, das sei alles irgendwie anders. Allerdings handelt es sich bei den Revisionisten laut allgemeiner Meinung hauptsächlich um Pseudowissenschaftler, weswegen ich darauf jetzt nicht näher eingehen möchte.

Aber es gibt einige, die sich nach dem Krieg direkt und bis heute mit dieser Frage beschäftigt haben eine andere Meinung haben.

Im Jahr 2000 wurde dann auch vor einem bundesdeutschen Gericht die Offenkundigkeit des holocaust festgeschrieben und zwar im Urteil vom 6. April 2000 vom Bundesgerichtshof. Da wird ein Beweisantrag abgelehnt, mit der Begründung

aufgrund seiner intensiven beruflichen Befassung mit allen Rechtsfragen, die mit dem Holocaust verknüpft seien, sei dem Angeklagten bewußt gewesen, daß sein Beweisantrag wegen der Offenkundigkeit des Holocaust, keinerlei verteidigungsrelevante Erfolgsaussichten mit Hinblick auf Schuldspruch oder Strafmaß zugunsten seines Mandanten hätte haben können.

Das war nicht immer so und das ist auch nicht in allen ländern so. wir schauen mal auf die andere seite des großen teiches nach kanada. dort fand gegen ernst zündel ein prozess mal statt. Ernst Zündel ist des letztes jahr in deutschland gestorben, nachdem ihr hier auch fünf jahre im gefängnis saß. bei dem prozess aber da wurde tatsächlich der holocaust vor gericht verhandelt. es gab von beiden seiten sachverständige und zeugen, die ihre erkenntnisse dargelegt haben. und das ging da noch. raul hilberg war da, david irving war da, ernst zündel war da. die haben alle ausgesagt und da wurde das alles debattiert und behandelt. auch im kreuzverhör noch, was heutzutage hier auf jeden fall nicht gemacht wird, weil die Offenkundigkeit das alles überflüssig macht.

Seit dem Jahr 2002 ist es auch verteidigern, na ja verboten oder jedenfalls sie sollten es nicht tun - Beweisanträge zu stellen, die in diesem bereich Holocaustleugnung gehen, denn dann würden sie sich auch strafbar machen. Da hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, am 10. April 2002:

Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch strafbar.

Also angenommen, jemand sagt in Auschwitz sind nicht eine Million Menschen ums Leben gekommen, sondern viel weniger, als Beispiel, und der Verteidiger möchte eben das bewiesen haben und stellt diesen Antrag und möchte da irgendwie Dokumente dann der Akte beigeben oder verlesen lassen uns was, dann würde sich der Verteidiger strafbar machen, weil er damit ja eine Leugnung begeht. in einem Beweisantrag muß ja immer so formuliert werden, daß er die These beinhaltet, die bewiesen werden soll. und das ist dann eben in dem Fall auch wieder gegen das Gesetz. deswegen wird das nicht getan.

Sylvia Stolz wurde das zum Verhängnis. Sie hat ernst zündel verteidigt in deutschland und wurde dann gewaltsam aus dem gerichtssaal entfernt, weil sie sich eben immer wieder nicht daran gehalten hat an dieses urteil hier. auch die anweisung des richters, damals meinerzhagen der wollte, dass sie nur noch schriftlich ihre anträge stellt und nicht mehr mündlich, damit die zuschauer das vielleicht nicht mit mitbekommen, ich weiß nicht genau, was der grund dafür war. jedenfalls hat sie dann auch eine strafe bekommen, musste ins gefängnis, hat danach über diesen prozess berichtet in der schweiz auf einer Konferenz.

und auch dafür wurde sie dann wieder verurteilt wegen holocaustleugnung. interessanterweise, weil ich habe diesen vortrag gesehen. ich fand jetzt nicht, dass das irgendwie holocaust-leugnung war, aber gut ich mein ich bin kein jurist, kein richter. ich kanndarüber wahrscheinlich auch nur mit meinem Laienverständnis was dazu sagen. sie hat die offenkundigkeit auch immer wieder hinterfragt oder wollte sie belegt haben.

11 So auch Ursula haferbeck ging es auch mal darum, welche dokumente geht es denn wenn man sagt es mal hat sich das allgemein zugänglichen quellen informiert welche quellen sind in gemeinden mit sie wollte es halt irgendwie noch mal im detail aufgezeigt bekommen das ist aber bisher nicht geschehen soweit ich das verstehe oder jedenfalls dich zu deren zufriedenheit sylvia stolz und unsere haferbeck ich denke nicht dass sie jetzt sagen ja genau so war das jetzt sehe ich ja ein offenbar fehlt den höher noch etwas gut kann hierzu nicht beurteilen wie weit das auch zutrifft deshalb deren deren ansicht der meinung damals sich aus allgemein zugänglichen quellen informieren können muss für die offenkundigkeit ist hier die frage interessant woher kommen diese quellen und der hort des wissens sehr viel wissen generiert wird wo viel geschrieben wird so viel zusammen getragen wird sind ja die universitäten deswegen möchte ich jetzt mal auf eine studie eingehen die sich genau mit dieser frage beschäftigt hat nämlich was wird an deutschen universitäten über den holocaust gelehrt im jahr 2016 wurde eine studie vorgestellt die wurde von der freien universität berlin durchgeführt unter dieser von schirmherrschaft nämlich war nicht also finanziert von der conference on jewish material claims against germany also jewish claims conference abgekürzt oder auf deutsch zu der konferenz ist er dann eher zusammenstoß oder conference und von jüdischen materiellen forderungen gegen deutschland so also die haben diese studie in auftrag gegeben und finanziert und das ergebnis dieser studie über sehr interessant und sehr aufschlussreich ich war da als es vorgestellt wo zwei junge wissenschaftliche mitarbeiterinnen ich glaube dass otto suhr institut ist ursprünglich haben haben die ergebnisse referiert und da möchte ich jetzt ein kleiner überblick geben denn von universitäten kommt das wissen aus dem wir uns informieren ist meistens jedenfalls und die erschreckende erkenntnis war als erstes das nur an wenigen hochschulen regelmäßig ein grundwissen über den holocaust ermittelt wird sie haben 78 hochschulen untersucht und stellten fest man wenigen wird das wirklich vermittelt sie sagen dass das lehrangebot und hochschulen natürlich höher ist die sich dezidiert mit diesem thema beschäftigen also das rote suhr institut nehme ich mal an das bietet sicherlich einige veranstaltungen an sie sagen dass ein 44 der 78 untersuchten hochschulen in einem zeitraum von vier semestern hatte zwei jahren entweder keine oder nur eine veranstaltung zur real geschichte des holocaust angeboten wurde und das muss man sich mal auf der zunge zergehen lassen an 33 hochschulen konnte man etwas zu real geschichte des holocaust belegen innerhalb von zwei jahren an den anderen nicht und natürlich ist das jetzt dann schwierig zu sagen okay aber die leute müssen auch endlich bescheid wissen weil das ist ja das alles bestimmende thema ich glaube joschka fischer sagte mal der holocaust ein gründungsmythos der brd oder irgendwas dem sinngemäß so was deswegen muss man überall gut bescheid wissen und sie haben festgestellt dass ein großteil der veranstaltung über den holocaust einen inhaltlichen fokus auf wirkungs geschichtliche fragestellungen der gesellschaftlichen und politischen beziehungsweise literarischen und medialen aufarbeitung hat auch das ist interessant der großteil der veranstaltung zum thema holocaust dreht sich um die literarische und mediale aufarbeitung das heißt filme wie schindlers liste oder der junge im gestreiften pyjama oder bücher wie als hitler das rosa kaninchen stahl oder damals war es friedrich all das ist thema in universitäten das ob ich jedenfalls auch so gehabt ich gehöre pädagogischen hochschule studiert und auch dort haben wir uns mit literatur zum thema holocaust beschäftigt aber real geschichte natürlich nicht weil ich da auch nicht geschichte studiert das war vielleicht bei den kollegen die geschichte studiert haben anders aber in meinem fall sehr viel wirkungsgeschichte aufarbeitung und das ist natürlich fatal wenn man sich aus vielen bestehen dass liste informieren möchte beim 1 das sei genauso gewesen aber wir wissen dass liste war eine romanverfilmung da sind zwar ganz viele fakten dem zugrunde gelegt aber nicht alle ist und dass dann zu trennen was ist jetzt historisch ist fakt ist fakt und was ist künstlerische freiheit das ist halt schwer bei diesem wichtigen thema ist ganz elementar wichtig dass wir da bescheid wissen dass die reale geschichte des holocaust die muss an universitäten gelehrt werden und das haben die mauer angebracht da bin ich ihnen sehr dankbar dafür dass sie das so dargestellt haben dann sagen sie natürlich dass begegnungen mit überlebenden elementar sind oder auch das betrachten von videoaufzeichnungen die von ihren berichten aber auch das findet nur in fünf prozent der veranstaltung statt das heißt dass man wirklich für menschen die dabei waren wie das erlebt haben weil etwas erfährt ist uns ein sehr geringen prozentsatz hier gewährleistet und sie sagen die lehrer über den holocaust findet zwar schwerpunktmäßig im geschichtsstudium statt aber das thema wird sehr viel übergreifend gelehrt und sie unterscheiden hier zwischen holocaust und nationalsozialismus denn sie sagen das fach gilt der bereich nationalsozialismus der wird hauptsächlich im geschichtsstudium gelehrt während der bereich holocaust also die der massenmord an den juden der findet der fächer übergreifend statt das fand ich interessante veranstaltung und auch das thema holocaust wie gesagt ein ganz unglaublich elementar wichtiges thema jetzt möchte ich meine meinung dazu kundtun es ist ja immer wieder eingeschlossen auch ungewisse dass ich die sache sehr kritisch sehe natürlich bin ich ein gegner dieses paragraphen denn ich denke in einer in einem freien land nach einer freien demokratie da sollte ist keine sprechverbote geben und es ist mittlerweile wirklich schon lange her ist bald 80 jahre her einfach 80 jahren gab es die reichspogromnacht und mittlerweile meine ich ist der zeitliche abstand doch so groß dass die dies überlebt haben eigentlich nicht mehr so arg verletzt werden sollten wenn man über diese themen offen und frei spricht und auch die nachkommen sollten eigentlich erde der freien rede und der freien meinungsäußerung zugeneigt sein als sich immer wieder verletzt sehen wenn jemand irgendwas was anderes annimmt wir kennen das ja zum beispiel hat die die zahl der getöteten auschwitz wurde von vier millionen auf eine million 1,1 millionen korrigiert und das war ihm aufgrund neuer erkenntnisse und man weiß ja nicht was es doch für neue erkenntnisse gebe hier mit ja im moment aber eben noch strafbewehrt sind und dass das halte ich für für ungerecht nicht zeitgemäß und vor allem auch so dem ideal der aufklärung gar nicht entsprechend hat sich betrachtet das über 90-jährigen gefängnis sitzen weil sie eine andere meinung haben da denke ich ist es an der zeit diesen paragrafen zu streichen oder aber wenn ich das schaffe gesetzbuch hier oder aber vielleicht auch ganz entschieden haben zu wenden also jedenfalls im absatz 1 absatz 3 will ich wirklich streichen weil es da halt auch recht nach meiner auffassung unspezifisches absatz 1 wer in einer weise die geeignet ist den öffentlichen frieden zu stören gegen eine nationale gruppe oder zu einem teil der bevölkerung zum hass aufstacheln zu gewalt oder willkürmaßnahmen auffordert und so weiter wird bestraft und ich sehe das so dass wir deutschen ist nationale tatsächlich hierunter fallen könnten hingegen deutsche wird tatsächlich viel geheizt das erlebe ich so hier .“

Video: Holocaustleugnung beim Volkslehrer, Youtubekanal Der Volkslehrer Am 20.11.2018 veröffentlicht

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