Nürnberger Siegertribunale beweisen Deutsche Schuld?
Zitate sichte: https://endederluege.blog/2018/05/16/monika-alfred-die-geschwister-schaefer/
- "Die Amerikaner richteten u.a. in Landsberg 444 sogenannte Kriegsverbrecher hin; die Briten 230, die Franzosen 98, die Sowjets nach ihren eigenen Angaben 82." MdL Jürgen Gansel, 2005, ab Min.
- "Unter dem Mantel der Justiz war dieser Prozeß nur die alte alte Geschichte: Ein Recht für die Sieger und ein anderes für die Besiegten." Lord Hankey, Britischer Rechtshistoriker, 1950, Quelle: MdL Jürgen Gansel, Rede 2005
- "DMZ: Waren die Siegertribunale über Deutschland Ihrer Ansicht nach
mehr von der Sehnsucht nach Gerechtigkeit oder nach Rache getragen?
De Zayas: [...] In den Akten der Nürnberger Prozesse ist kaum etwas über Gerechtigkeit zu lesen, dafür um so mehr über Strafe. Erst in der Nachbetrachtung dieses Tribunals hat eine Beschönigung der Prozesse stattgefunden. Man hat sie geradezu idealisiert und nachträglich Gerechtigkeitsinteressen hineininterpretiert. Aber das ist eine Mythologisierung der Nürnberger Prozesse und hat nichts mit der Realität zu tun.
DMZ: Welches sind Ihre inhaltlichen Hauptkritikpunkte an den „Nürnberger Prozessen“?
De Zayas: [...] daß es überhaupt ein „Siegertribunal“ war. Es waren dort keine internationalen Richter vertreten. Man hätte ohne weiteres neutrale Richter, beispielweise aus der Schweiz, aus Schweden oder aus asiatischen bzw. südamerikanischen Staaten, bestellen können.
Man hätte auch, wie ich in einem Beitrag in Macht und Recht von Professor Alexander Demandt geschrieben habe, deutsche Richter hinzuziehen können. Eine Verhandlung auf der Grundlage deutschen Rechts wäre ohne Probleme möglich gewesen, darauf hatte bereits 1945 der ehemalige Reichskanzler Heinrich Brüning hingewiesen.
Der zweite Kritikpunkt ist, daß die Rechtsprechung dieses Tribunals zum Teil auf „ex post factum“-Gesetzgebung beruht, vor allem in Bezug auf den Anklagepunkt der Vorbereitung eines Angriffskrieges. 1939 gab es ein solches Gesetz jedenfalls noch nicht. Heute ist beispielsweise der Aggressionskrieg als Verbrechen anerkannt, dies war aber zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges nicht der Fall. Demnach müßte heute auch US-Präsident Bush wegen des Irakkrieges verurteilt werden. Weiter hätte man in Nürnberg beispielsweise die Sowjetunion ebenfalls für ihre Angriffe auf Polen und Finnland 1939 verurteilen müssen. Wegen dieser Angriffe wurde die Sowjetunion damals immerhin aus dem Völkerbund ausgeschlossen.
Drittens wurden in Nürnberg ausschließlich die Verbrechen der Besiegten verhandelt, obwohl sich die Alliierten selbst in großem Ausmaß an Kriegsverbrechen und an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt hatten. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang der alliierte Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung, den man mit Recht staatlichen Terror nennen kann. Die Doppelmoral der Nürnberger Prozesse sieht man vor allem auch am Beispiel des Verbrechens der Vertreibung. Die Deutschen wurden wegen der Vertreibung von etwa einer Million Polen ins Generalgouvernement und von etwa 105.000 Franzosen aus dem Elsaß ins Vichy-Frankreich angeklagt – gleichzeitig wurden über 15 Millionen Deutsche aus ihrer Heimat vertrieben, ohne daß dies jemals Gegenstand eines Gerichtsverfahrens wurde. So etwas macht Nürnberg unglaubwürdig.
Ich möchte in diesem Zusammenhang den US-Hauptankläger Robert Jackson zitieren, der zu den Nürnberger Urteilen anmerkte: „Lassen Sie es mich deutlich aussprechen.
Dieses Gesetz wird zwar zunächst auf die deutschen Angreifer angewandt. Es muß aber, soll es von Nutzen sein, den Angriff jeder Nation verdammen, auch jene nicht ausgenommen, die hier zu Gericht sitzen.“ Dieser Satz ist allerdings wertlos, bedenkt man, daß in Nürnberg beispielsweise die Sowjetunion ebenfalls zu Gericht saß, ohne daß sie für ihre Aggressionen gegen Polen und Finnland zur Rechenschaft gezogen wurde."
Prof. Dr. Alfred De Zayas, US-Völkerrechtler, Historiker und Schriftsteller spanisch-franz. Herkunft, 22 Jahre im UNO-Menschenrechtszentrum tätig, hält als Völkerrechtsprofessor Seminare
über Menschenrechte; Quelle: „Eine geistige Kapitulation“, 2005
- “Die Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnte es am 9.12.1948 ab,
die Grundsätze des Nürnberger Militärgerichtshofes als verbindliches Völkerrecht anzusehen.” DER NEUE BROCKHAUS 1960 – Stichwort “Kriegsverbrechen”
- “Wir möchten klarstellen, daß wir nicht beabsichtigen, das ganze deutsche Volk zu beschuldigen.”
US-Chef-Ankäger im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß 21.11.1945
(Anm.: Dazu passend: “Gebt mir sechs Zeilen von dem rechtschaffensten Menschen, und ich finde darin etwas, um ihn aufhängen zu lassen.”
Armand Jean du Plessis, Herzog von Richelieu, Kardinal 1585-1642)
- Nun, der amerikanische Richter am IMT (Internationales Militär-Tribunal 1946)
in Nürnberg, Wenersturm, hat in der “Chicago Tribune” in erfreulicher Offenheit aufgedeckt:
“Das wirkliche Ziel der Nürnberger Prozesse war es, den Deutschen die Verbrechen ihrer Führer zu zeigen, und das war die Absicht, aus welchem Grunde die Prozesse angesetzt wurden. Hätte ich sieben Monate früher gewusst, was in Nürnberg passierte, dann wäre ich niemals dorthin gegangen.” Emil Maier-Dorn in seinem Buch: "Anmerkungen zu Sebastian Haffner", S. 23
- Perlzweig, Maurice, Leiter der britischen Abteilung des Jüdischen Weltkongresses:
“Es war der Jüdische Weltkongress, der für die Abhaltung der Nürnberger Prozesse gesorgt hat, für die er erfahrenen Rat und sehr wertvolle Beweismittel lieferte, – der so weitgehende Verbindungen während
des Krieges hatte, dass sie sich selbst in das Deutsche Auswärtige Amt erstreckten, ja, dass er Informationen bekam, lange bevor der britische Geheimdienst sie bekam.”
In einer Rede in der Langside Hall in London am 27. November 1949,
Jewish Chronicle, London, 16. Dezember 1949. Zitiert in: UN, 8/83, S. 4.
- “In Nürnberg stand u. a. die Vereinigung ‘Lebensborn e. V.’ unter Anklage.
Das sogenannte Militär-Tribunal mußte dieser ‘Staatlichen Bordell-Organisation’ (ich zitiere den ‘Zeitberichter’ Fest) bescheinigen, daß sie eine für die gesamte Kulturwelt vorbildliche karitative Einrichtung gewesen sei, die ausschließlich von den Beiträgen des Offizierskorps der SS getragen wurde!
Und dieses Urteil, obgleich gerade in jener Zeit – 1945/46 – waggonweise die Jauche der Verleumdung und Geschichtsfälschung kostenfrei in Nürnberg angeliefert wurde! Die Anklage gegen den ‘Lebensborn e. V.’ mußte eingestellt werden.” Herbert Hoyer – (SPIEGEL-Leserbrief 6 /1964 / 6)
- Direktive JCS 1067/6 vom 26.04.1945 an den Oberkommandierenden der US-Besatzungstruppen,
die Militärregierung in Deutschland betreffend, Teil I, Ziffer 4:
„Es soll den Deutschen zum Bewußtsein gebracht werden, daß Deutschlands rohe Kriegführung und der fanatische Widerstand der Nazis die deutsche Wirtschaft zerstört und Chaos und Leiden unausweichlich gemacht haben und daß die Deutschen der Verantwortung für das, was sie selbst über sich heraufbeschworen haben, nicht entgehen können.
Deutschland wird nicht mit dem Ziele der Befreiung besetzt werden,
sondern als eine besiegte feindliche Nation . . ."
Diesem politischen Zweck sollte die Bestrafung der sog. Kriegsverbrecher in erster Linie dienen:
„Die Verfahren sind im Hinblick auf die volle Erreichung dieser Zielsetzung zu führen. Rechtliche und solche Gesichtspunkte, die das äußere Verfahren betreffen, dürfen dieses Ergebnis nicht beeinträchtigen." Anordnung des Hauptquartiers der US-Streitkräfte in Europa, 30.11.1945. Die rein strafenden Charakter tragende Periode der US-Besatzungspolitik endete aber 1947. Am 15. Juli 1947 trat an die Stelle der Direktive 1067/6 eine neue: Ziffer 11 d:
„Da die Wiederherstellung eines Rechtszustandes in Deutschland ein Hauptziel der Besatzung ist, haben Sie von allen unter Ihrer Kontrolle stehenden Stellen zu fordern, daß sie sich aller Maßnahmen der Willkür und Bedrohung enthalten." Videobeschreibung
Befreiungslüge und Umerziehung des deutschen Volkes, Jürgen Gansel, MdL, Historiker, Vortrag 2005; Zitat Lord Hankey ab Minute 29:26
Ich denke, es ist ein tragischer Teil unserer Geschichte, daß die amerikanische Öffentlichkeit nicht das Zusammenspiel zwischen großen amerikanischen Firmen und der Finanzierung, der Förderung, der Nazi-Bewegung realisiert. [...]
Denn in den Nürnberger Prozessen wurden die Nazi-Kriegsverbrecher, die Nazi-Generäle im Besonderen, für schuldig befunden, für das was geschehen war. Wurden die Amerikaner mit einbezogen oder eingebunden, soweit es die Finananzierung der Nazi-Bewegung betraf?
Weitere Antworten ausklappen, erfahren Sie mehr... Verkürzten Text anzeigen„Ganz definitiv nicht. Ich schaute nach dem Kriterium, für das, was wir Kriegsverbrechen nennen, unter den Nürnberger Tribunal. Und es ist für mich keine Frage, daß gewisse Amerikaner sehr wohl in diese Kriterien passen, die verlangt hätten, diese Spur weiter zu verfolgen. Aber kein Amerikaner wurde jemals verfolgt.“
Alliierte Vergewaltigung des Völker- und Gewohnheitsrechtes?
- Vorwurf der Delikte "Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden" waren dem Völkerrecht bisher unbekannt. Folglich haben die Angeklagten dieses Delikt nicht begehen können. Diese Delikte wurden erst nachträglich eigens geschaffen. Ohne Gesetz kann es kein Verbrechen, also auch keine Strafe geben.
- Sieger haben Gerichtsverfassung selbst erlassen und stellten selbst Ankläger und Richter.
- Keine Berufungsmöglichkeit, obwohl Todesstrafe möglich war.
- Deutsche wurden für kriegspolitische Entscheidungen angeklagt, für die die Alliierten ungeschoren blieben und darüber hinaus auch noch richteten.
Londoner Statut f.d. Internationalen MilitärGerichtshof, 8.8.1945
„Das Londoner Statut oder auch das Statut für den Internationalen Militärgerichtshof. Dieser Gerichtshof wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtet, um die Kriegsverbrecher zu bestrafen. So etwas gab es bis dahin noch nicht. Das war das erste mal, daß nach einem Krieg extra ein Tribunal eingerichtet wurde, daß mit dieser Aufgabe betraut wurde.
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